Feuerungskontrolle

Gemäss der eidg. Luftreinhalte-Verordnung (LRV) vom 16. Dezember 1985 müssen Öl- und Gasfeuerungsanlagen mindestens alle zwei Jahre durch die Behörde lufthygienisch und energetisch kontrolliert werden.

Feuerungskontrolleur

Hans Rudolf Stotzer
032 351 11 26 
079 628 93 79

Bauverwaltung

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