Reklame - Gesuch einreichen

Neu gibt es im Kanton Bern keine separate Reklamebewilligung mehr. Reklamen unterliegen grundsätzlich der Baubewilligungspflicht, sie benötigen demnach eine Baubewilligung. Für Reklamevorhaben ist somit ein Baugesuch zu stellen; ein Gesuch für eine Reklamebewilligung gibt es nicht mehr.

6.0 Reklamen
Formulare für Baugesuchsteller
Bauverwaltung

Willkommen

Willkommen auf der neuen Website der Gemeinde Arch! Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Neuigkeiten aus unserer Gemeinde. Viel Spass beim Stöbern!

Cookie-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen