Festwirtschaft - Gesuch einreichen gastgewerbliche Einzelbewilligung

Die kantonale Gastgewerbegesetzgebung regelt die Ausübung des Gastgewerbes und den Handel mit alkoholischen Getränken.

Ab 1. Januar 2019 benötigen Veranstaltungen, deren Erlös einer gemeinnützigen Organisation zugute kommt und deren Mitarbeitende höchstens eine geringfügige Umtriebsentschädigung erhalten, keine gastgewerbliche Einzelbewilligung mehr, sofern folgende Punkte mit NEIN beantwortet werden können:
- endet der Anlass um 0.30 Uhr oder später?
- befindet sich die Veranstaltung im Wald oder Waldesnähe?
- läuft Hintergrundmusik länger als 22.00 Uhr?
- 100 oder mehr Aussensitzplätze?
- 250 oder mehr Innensitzplätze?
- Verkehrsmassnahmen notwendig?
- Provisorische Parkplätze notwendig?
- mehr als nur einfache Speisen (z.B. Hotdogs, Suppe, Apéro) im Angebot.

Werden alkoholische Getränke ausgeschenkt und mehr als nur einfache Speisen angeboten, muss eine gastgewerbliche Einzelbewilligung eingereicht werden. Beim Verkauf mit alkoholischen Getränken sind in jedem Fall ein Jugendschutzkonzept und eine Getränkekarte beizulegen. Ein Hygienekonzept muss nicht gemeinsam mit dem Gesuch abgegeben werden.Es muss jedoch am Anlass vorliegen, falls eine Kontrolle durch das Lebensmittelinspektorat erfolgt.

Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • Jugendschutzkonzept
  • Getränkekarte
  • Hygienekonzept (muss am Anlass vorliegen)

Keine Einträge vorhanden

Gastgewerbe Formulare und Merkblätter
Gemeindeschreiberei

Willkommen

Willkommen auf der neuen Website der Gemeinde Arch! Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Neuigkeiten aus unserer Gemeinde. Viel Spass beim Stöbern!

Cookie-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen