Die Anmeldung muss persönlich und spätestens am ersten Tag erfolgen, für den Sie Leistungen der Arbeitslosenkasse beanspruchen möchten. Nehmen Sie für die Anmeldung folgende Dokumente mit:
- Versicherungsausweis AHV-IV
- einen amtlichen Personenausweis (Identitätskarte, Pass, Führerausweis etc.)
- Falls in Ihrem Kanton die Erstanmeldung direkt beim RAV erfolgt, müssen Sie auch eine Wohnsitzbescheinigung oder einen Schriftenempfangsschein der Wohnsitzgemeinde vorlegen
- Formular „Meldung bei der Wohngemeinde“, sofern die Erstanmeldung nicht beim RAV erfolgt ist
- Ausländische Staatsangehörige müssen zudem ihre Niederlassungsbewilligung oder einen Ausländerausweis vorlegen.
Das regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) bietet Sie zu einem Informationstag auf. Später folgen individuelle Beratungen mit Ihrer RAV-Personalberaterin, Ihrem RAV-Personalberater.