Arbeitslosigkeit - anmelden

Die Anmeldung muss persönlich und spätestens am ersten Tag erfolgen, für den Sie Leistungen der Arbeitslosenkasse beanspruchen möchten. Nehmen Sie für die Anmeldung folgende Dokumente mit:

  • Versicherungsausweis AHV-IV
  • einen amtlichen Personenausweis (Identitätskarte, Pass, Führerausweis etc.)
  • Falls in Ihrem Kanton die Erstanmeldung direkt beim RAV erfolgt, müssen Sie auch eine Wohnsitzbescheinigung oder einen Schriftenempfangsschein der Wohnsitzgemeinde vorlegen
  • Formular „Meldung bei der Wohngemeinde“, sofern die Erstanmeldung nicht beim RAV erfolgt ist
  • Ausländische Staatsangehörige müssen zudem ihre Niederlassungsbewilligung oder einen Ausländerausweis vorlegen.

 

Das regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) bietet Sie zu einem Informationstag auf. Später folgen individuelle Beratungen mit Ihrer RAV-Personalberaterin, Ihrem RAV-Personalberater.

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Willkommen

Willkommen auf der neuen Website der Gemeinde Arch! Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Neuigkeiten aus unserer Gemeinde. Viel Spass beim Stöbern!

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