Anmeldung / Zuzug

Meldepflicht für Schweizerinnen und Schweizer
Die Anmeldung muss ab Zuzugsdatum innerhalb von 14 Tagen, persönlich bei der Einwohnerkontrolle erfolgen.
Mitzubringen sind:
- Identitätskarte / Pass
- Familienausweis (ehem. Familienbüchlein)
- Geburtsscheine (für minderjährige Kinder)
- Sorgerechtsentscheid (bei unverheirateten Eltern)
- Scheidungsurteil (sofern geschieden)

- Fr. 20.00 Anmeldegebühr

 

Militärpflichtige melden den Zuzug beim Sektionschef Seeland, Papiermühlestrasse 17 V, Postfach, 3000 Bern 22, Tel. 031 634 92 11 

 

Meldepflicht für ausländische Staatsangehörige
Die Anmeldung muss ab Zuzugsdatum innerhalb von 14 Tagen, bei der Fremdenkontrolle persönlich erfolgen.

Zuzug aus dem Ausland (nicht visumspflichtige Länder):
Mitzubringen sind:
- Reisepass / Identitätskarte
- Ausländerausweis (sofern vorhanden)
- Zivilstandsbescheinigung (Heiratsurkunde, Scheidungsurteil)
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag
- Geburtsscheine (für minderjährige Kinder)
- Sorgerechtsentscheid (bei unverheirateten Eltern) 


- Fr. 25.00 (Anmeldegebühr)
- Fr. 6.00 (Anmeldergebühr minderjähriges Kind EU/EFTA)
- Fr. 20.00 (Anmeldegebühr minderjähriges Kind Drittstaat) 

eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug)
Gemeindeschreiberei

Willkommen

Willkommen auf der neuen Website der Gemeinde Arch! Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Neuigkeiten aus unserer Gemeinde. Viel Spass beim Stöbern!

Cookie-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen