Meldepflicht für Schweizerinnen und Schweizer
Die Anmeldung muss ab Zuzugsdatum innerhalb von 14 Tagen, persönlich bei der Einwohnerkontrolle erfolgen.
Mitzubringen sind:
- Identitätskarte / Pass
- Familienausweis (ehem. Familienbüchlein)
- Geburtsscheine (für minderjährige Kinder)
- Sorgerechtsentscheid (bei unverheirateten Eltern)
- Scheidungsurteil (sofern geschieden)
- Fr. 20.00 Anmeldegebühr
Militärpflichtige melden den Zuzug beim Sektionschef Seeland, Papiermühlestrasse 17 V, Postfach, 3000 Bern 22, Tel. 031 634 92 11
Meldepflicht für ausländische Staatsangehörige
Die Anmeldung muss ab Zuzugsdatum innerhalb von 14 Tagen, bei der Fremdenkontrolle persönlich erfolgen.
Zuzug aus dem Ausland (nicht visumspflichtige Länder):
Mitzubringen sind:
- Reisepass / Identitätskarte
- Ausländerausweis (sofern vorhanden)
- Zivilstandsbescheinigung (Heiratsurkunde, Scheidungsurteil)
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag
- Geburtsscheine (für minderjährige Kinder)
- Sorgerechtsentscheid (bei unverheirateten Eltern)
- Fr. 25.00 (Anmeldegebühr)
- Fr. 6.00 (Anmeldergebühr minderjähriges Kind EU/EFTA)
- Fr. 20.00 (Anmeldegebühr minderjähriges Kind Drittstaat)