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Wie muss ich vorgehen, um die Geburt meines Kindes zu melden?
Jedes Kind, das in der Schweiz geboren wird, muss dem Zivilstandsamt des Geburtsorts gemeldet werden. Die Meldung muss innerhalb von drei Tagen nach der Geburt erfolgen.

In der Regel kümmert sich die Leitung des Spitals oder des Geburtshauses, in dem das Kind geboren wird, um die Meldung der Geburt. Auch der Vater kann die Geburt melden. Er muss dazu eine Bescheinigung des Spitals über die Geburt vorlegen. Ist der Vater nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet, so ist er zur Meldung der Geburt nur berechtigt, wenn er das Kind vor der Geburt anerkannt hat oder es gleichzeitig mit der Meldung der Geburt anerkennt.

Wird das Kind nicht in einem Spital geboren, so muss die Mutter oder der gesetzliche Vater (d. h. der mit der Mutter verheiratete Mann bzw. der Mann, der das Kind anerkannt hat oder es anerkennen wird) die Geburt melden. Die Eltern können auch eine dritte Person dazu ermächtigen. In diesem Fall muss dem Zivilstandsamt der Name der bevollmächtigten Person in einer schriftlichen Ermächtigung bekanntgegeben werden.

Die erforderlichen Dokumente
Dem Zivilstandsamt müssen die folgenden Dokumente vorgelegt werden:

  • Familienausweis / Familienbüchlein
  • Niederlassungsbestätigung
  • Identitätsnachweis
  • Geburtsmeldung

Das Zivilstandsamt trägt die Daten in das Personenstandsregister ein.

Geburt melden
Bitte wenden Sie sich an das Zivilstandsamt des Zivilstandskreises, wo Ihr Kind geboren ist.

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