Familienausweis:
Dieses Dokument belegt Ort und Datum der Eheschliessung und enthält die aktuellen Personendaten der Ehefrau, des Ehemanns und der gemeinsamen Kinder. Es wird aufgrund eines neuen Zivilstandsereignisses (z.B. Geburt, Tod, Kindesanerkennung) ersetzt.
Die Ausstellung eines Familienausweises ist für ausländische oder eingebürgerte Personen nur möglich, wenn diese nach dem 31.Dezember 2004 in der Schweiz ein Zivilstandsereignis (z. B. Eheschliessung oder Geburt eines Kindes) hatten. Das Dokument ist erst ab Datum des ersten Zivilstandsereignisses in der Schweiz, unter Vorbehalt sämtlich gemeldeter ausländischer Zivilstandsereignisse, vollständig.