Einbürgerung ordentlich
Sie möchten sich einbürgern lassen. Ihre erste Anlaufstelle für eine ordentliche Einbürgerung ist die Wohngemeinde. Sie erhalten dort auf telefonische Voranmeldung alle nötigen Informationen und Formulare.
Einbürgerung Informationen Kanton Bern
Einbürgerung erleichtert
Ausländische Ehepartnerinnen und -partner von Schweizerinnen und Schweizern können sich erleichtert einbürgern lassen.
Durch die erleichterte Einbürgerung wird das Kantons- und Gemeindebürgerrecht des schweizerischen Ehepartners erworben.
Für die erleichterte Einbürgerung ist ausschliesslich der Bund zuständig. Ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung muss beim Staatssekretariat für Migration eingereicht werden. Sie finden hier
die Anleitung zur erleichterten Einbürgerung.