Sie verlassen unsere Gemeinde?
Die Abmeldung hat spätestens am Wegzugstag, bei der Einwohnerkontrolle persönlich am Schalter oder via online Formular zu erfolgen.
Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Pass / Identitätskarte
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
- Ausländerausweis
Definitive Abmeldung ins Ausland
Die Abmeldung (mit Angabe der Auslandadresse und einer Kontaktadresse in der Schweiz) muss spätestens am Tage des Wegzuges erfolgen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich mindestens einen Monat vorher bei uns abzumelden.
Sowohl für Schweizer als auch für Ausländer gilt, dass zwingend eine Vertreteradresse in der Schweiz anzugeben ist.
Die Abmeldung ist gratis.
Militärpflichtige melden den Wegzug zudem beim Sektionschef Seeland:
Papiermühlestrasse 17 V
Postfach
3000 Bern 22
031 634 92 11