Art. 36 Organisationsreglement der Gemeinde Arch
Der Gemeinderat wählt zu Beginn des Jahres die Personen, welche im Verlaufe des Jahres im Abstimmungs- und Wahlausschuss zu amten haben. Die Gemeindeschreiberin oder der Gemeindeschreiber teilt die Gewählten auf die Abstimmungen zu. Das Präsidium des Abstimmungs- und Wahlausschusses wird durch ein Mitglied des Gemeinderates ausgeübt.