Hundehaltung / Hundesteuer

Hundehaltung
Halterinnen und Halter von Hunden sind verpflichtet, ihren Hund bei der Gemeinde an- bzw. abzumelden.

Hundesteuer
Gestützt auf das Hundegesetz des Kantons Bern haben Halterinnen und Halter von Hunden in ihrer Wohngemeinde jährlich eine Steuer zu entrichten. Taxpflichtig sind die Hundehalterinnen und Hundehalter, welche am 1. August in der Gemeinde Arch Wohnsitz haben. Junghunde sind erst ab einem Alter von 6 Monaten steuerpflichtig.

Hundetaxe: CHF 100.00 / pro Hund

Keine Einträge vorhanden

Finanzverwaltung

Willkommen

Willkommen auf der neuen Website der Gemeinde Arch! Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Neuigkeiten aus unserer Gemeinde. Viel Spass beim Stöbern!

Cookie-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen