Sperrgut / Holz

Sperrige Gegenstände wie Skis, Klaviere, Möbel und Teppiche können bei gleichzeitigem Kauf vergleichbarer Ware an den Verkaufsstellen zur Entsorgung abgegeben werden. Der Handel kann dafür ein Entgelt verlangen. Ohne Neukauf besteht keine Rücknahmepflicht.

Sperrgut, gestrichenes oder behandeltes Holz kann auch der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden.

Sammlung von Haus zu Haus, Bereitstellung jeweils um 07:00 Uhr des Abfuhrtages

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