Kehricht

Brennbare nicht wieder verwertbare Siedlungsabfälle wie Holz, Verbundverpackungen, Windeln, Tiernahrungsbeutel, Glühbirnen, usw. werden mit der Kehrichtabfuhr entsorgt.

Der Hauskehricht ist gebührenpflichtig. Er ist in fest verschnürten Kehrichtsäcken zu höchstens 25 kg Gewicht pro Sack bereitzustellen.

Sammlung von Haus zu Haus, Bereitstellung jeweils um 07:00 Uhr des Abfuhrtages

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